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Logopädie
Therapie
Vor Beginn der Therapie lassen Sie sich bitte eine Verordnung mit 10x 60 Minuten Logopädie vom Facharzt (HNO, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Neurologe) ausstellen. Diese muss chefärztlich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligt werden.
Falls Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen oder unentschuldigtem Fernbleiben werden die Kosten der entfallenen Therapieeinheit privat in Rechnung gestellt.
Therapeutische Schwerpunkte
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Sprachentwicklungsverzögerung und -störung
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Aussprachestörung
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Lese- Rechtschreibstörung
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Myofunktionelle Störung / Orofaziale Dysfunktion
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Stimmstörung
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Gesichtslähmung
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